Hallenordnung der Kletterhalle in der Knopffabrik

  • Jeder Besucher der Kletterhalle muss sich beim Betreten der Kletterhalle beim diensthabenden Personal anmelden. Es darf erst nach der Errichtung des Eintrittsgeldes und der erfolgten schriftlichen Registrierung geklettert bzw. gesichert werden. Minderjährigen unter 14 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung einer volljährigen Person gestattet. Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten, wenn sie ohne volljährige Aufsichtsperson klettern wollen. Die Unterschrift muss VOR ORT in der Knopffabrik geleistet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kletteranlage NICHT beaufsichtigt ist.
  • Klettern ist mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Das Klettern und der Aufenthalt im Kletterbereich erfolgen auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
  • Das seilfreie Klettern (Bouldern) ist nur an den dafür vorgesehenen Boulderwänden gestattet. Im Bereich der Vorstiegs- und Topropewände darf nicht gebouldert werden.
  • Das Klettern im Vorstieg ist mit erhöhten Sturzrisiken verbunden. Jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherheitstechnik selbst verantwortlich. Im Vorstieg müssen zur Vermeidung des Sturzrisikos alle in der Route vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden.
  • In den überhängenden Bereichen darf nicht Toprope geklettert werden. Es darf aber im Nachstieg geklettert werden, wenn die Umlenkeinrichtung und alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt sind.
  • Tritte, Griffe, Haken, Topropeseile sowie Umlenkeinrichtungen dürfen von Benutzern des Kletterzentrums nicht verändert, abmontiert oder gelockert werden.
  • Es müssen die Kletterregeln „Sicher klettern“ lt. Auslage in der Kletterhalle eingehalten werden.
  • Mit herabfallendem Klettermaterial ist stets zu rechnen. Das Tragen eines Helms wird empfohlen!
  • Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, bzw. den Anordnungen des Hallenpersonals nicht Folge leistet, kann von der Benutzung der Kletterhalle ausgeschlossen werden. Der entrichtete Eintrittspreis kann durch diesen Ausschluss nicht zurückgefordert werden.
  • Kurse dürfen nur nach Anmeldung und Genehmigung durch den Betreiber der Kletterhalle abgehalten werden.
  • Bitte achten Sie auf Ihre Garderobe und Ausrüstungsgegenstände. Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt der Betreiber keine Haftung.
  • In der Sport- und Kletteranlage ist striktes Rauch- und Alkoholverbot.
  • Aus Sicherheits- und hygienischen Gründen ist die Mitnahme von Haustieren und das Klettern in Straßenschuhen, barfuss oder in Socken in der Kletteranlage nicht gestattet.
  • Sichern mittels HMS ist mit Halleneigenen Seilen nicht gestattet.